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Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Mordfall Lübcke

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Gegen die Urteile hatten sowohl der Generalbundesanwalt als auch die beiden Beschuldigten sowie die Nebenklage Revision eingelegt, wobei sie jeweils auf unterschiedliche Feststellungen des Oberlandesgerichts abzielten. Der BGH wies indessen alle zurück. « Alle Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg », sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Es gebe « keine Mängel » in den von den Frankfurter Richtern getroffenen Feststellungen sowie Beweiswürdigungen.

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