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Klimaaktivisten setzen Protest nach Tod von Radfahrerin fort

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Der Tod einer Radfahrerin in Berlin entfacht eine Debatte um die Proteste von Klimaaktivisten. Sogar ein Sprecher der Vereinten Nationen meldet sich zu Wort.
Erstellt: 05.11.2022, 01:18 Uhr
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Der Tod einer Radfahrerin in Berlin entfacht eine Debatte um die Proteste von Klimaaktivisten. Sogar ein Sprecher der Vereinten Nationen meldet sich zu Wort.
Berlin/New York – Ungeachtet des Todes einer Radfahrerin nach einem Lastwagen-Unfall in Berlin haben Klimademonstranten ihren Protest in der Hauptstadt mit Straßenblockaden fortgesetzt. Die Gruppe „Letzte Generation“ veröffentlichte gestern bei Twitter Fotos zu den Aktionen und schrieb: „Wir setzen die Blockaden in Berlin fort.“ Zugleich bat sie: „Habt Courage. Unterstützt uns!“.
Die Gruppe steht nach dem Unfall, in dessen Folge die Frau starb, stark in der Kritik. Zahlreiche Politiker fordern ein härteres Vorgehen, in sozialen Netzwerken werden die Aktivisten angefeindet.
Hintergrund ist, dass ein Spezialfahrzeug, das am vergangenen Montag helfen sollte, die Verletzte unter dem Lkw zu befreien, nach Angaben der Feuerwehr in einem Stau stand. Dieser soll durch eine Aktion der „Letzten Generation“ ausgelöst worden sein.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete jedoch unter Berufung auf einen Einsatz-Vermerk, dass es nach Einschätzung der behandelnden Notärztin keine Auswirkungen auf die Rettung der verletzten Frau hatte, dass der sogenannte Rüstwagen nicht zur Verfügung stand. Die Notärztin habe unabhängig davon, dass das Fahrzeug im Stau stand, entschieden, auf das Anheben des Lastwagens zu verzichten.
Der drei Seiten lange Vermerk sei unterzeichnet vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes und liegt nach dem Bericht der Senatsinnenverwaltung seit Anfang der Woche vor. Nach Angaben des Sprechers der Innenverwaltung, Thilo Cablitz, liegt der Behörde kein umfassender Bericht vor, sondern lediglich eine Erstinformation zu dem Einsatz. Diese beinhalte erste Angaben zur Verzögerung des Rüstwagens, erklärte Cablitz. Die vorliegende Erstinformation werde der Staatsanwalschaft zur Verfügung gestellt.

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