Fast fünf Jahre nach der Erhöhung des Betrags der staatlichen Parteienfinanzierung erklärt das Bundesverfassungsgericht diese für verfassungswidrig.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)
Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen.
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Deutschland — in German Das Bundesverfassungsgericht kassiert Gesetz zur Parteienfinanzierung