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Stiefkinder jahrelang misshandelt: Neun Jahre Haft

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Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch eine Frau verurteilt worden, die drei ihrer Stiefkinder jahrelang misshandelt haben soll. Die Frau wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu neun Jahren unbedingter Haft verurteilt. Betreffend eines weiteren Kindes wurde sie freigesprochen. 
Der Zweitangeklagte Vater, dem die Staatsanwaltschaft ebenfalls fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen hatte, wurde wegen Körperverletzung und Nötigung zu drei Monaten bedingt verurteilt. Die Stiefmutter muss zudem für jedes der drei Kinder 8000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.
Die Urteile sind laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Weder die beiden bisher unbescholtenen Angeklagten, die sich nicht schuldig bekannten, noch die Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung dazu ab. Der Prozess (Vorsitz Anna-Sophia Geisselhofer) wegen des Vorwurfs der Gewalt in der Erziehung im Zeitraum 2009 bis 2018 startete im Juni des Vorjahres.
Vier Kinder im Alter von heute 16 bis 23 Jahren
Der Anklage zufolge sollen vier Kinder im Alter von heute 16 bis 23 Jahren über Jahre hinweg von ihrem Vater und ihrer Stiefmutter misshandelt und wegen Kleinigkeiten drakonisch bestraft worden sein. Die Beschuldigten wiesen im Prozess die Vorwürfe entschieden zurück und meinten, sich die belastenden Aussagen der Kinder nur schwer erklären zu können.
Vater hatte alleiniges Sorgerecht
Der Mann ist der leibliche Vater der Kinder. 2006 kam es zur Scheidung von der Mutter, der Angestellte erhielt das alleinige Sorgerecht und zog die Kinder zunächst alleine auf. 2008 zog seine neue Lebensgefährtin bei ihm ein. Nach der Hochzeit sollen die beiden dann einen Erziehungsstil gepflegt haben, der laut Staatsanwältin Ricarda Eder dazu geeignet war, die körperliche und psychische Integrität der Kinder zu beeinträchtigen.

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