Mehrere Golf-Modelle schalten die Abgasreinigung zu oft ab, urteilte das Verwaltungsgericht in Schleswig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, insgesamt 119 Modelle mehrerer Hersteller nachzurüsten.
von Peer-Axel Kroeske
Mehr als sieben Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals kann die Deutsche Umwelthilfe einen Erfolg verbuchen. Lange hatte sie darum gekämpft, überhaupt eine Klageberechtigung zu erhalten. Nun hat das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine korrekte Zulassung für mehrere VW-Modelle erteilt hat. Diese hatten zwar ein Software-Update bekommen, sodass sie nicht mehr erkennen können, ob sie sich auf einem Fahrzeug-Prüfstand befinden. Doch weiterhin ist die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen reduziert, wodurch mehr Schadstoffe ausgestoßen würden. Dieses Verhalten wird als Thermofenster bezeichnet.
Da sich die Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt richtet, das seinen Sitz in Flensburg hat, wurde der Rechtsstreit nun in Schleswig-Holstein verhandelt. Im November 2022 kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Urteil, dass die Umwelthilfe klageberechtigt ist. Nun war das Verwaltungsgericht in Schleswig am Zug.
Zunächst geht es um bestimmte VW Golf-Modelle, die das KBA 2008 und 2009 zugelassen hatte. Die Deutsche Umwelthilfe sieht das Verfahren allerdings als Musterklage, die sich auf 119 Modelle verschiedener Automarken auswirken könne.