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Fall Sharmahd: Berlin weist zwei iranische Diplomaten aus

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Außenministerin Baerbock hatte eine deutliche Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd angekündigt. Nun ist sie da. Wie reagiert Teheran?
Außenministerin Baerbock hatte eine deutliche Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd angekündigt. Nun ist sie da. Wie reagiert Teheran?
Berlin – Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Berlin mit.
Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.
„Wir fordern Iran auf, das Todesurteil zu widerrufen“
Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Dies gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Dem Geschäftsträger sei mitgeteilt worden, „dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, teilte die Außenministerin weiter mit. Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Auf die Funktionen der Ausgewiesenen innerhalb der iranischen Botschaft wollte ein Sprecher des Außenministeriums in Berlin am Mittwoch nicht eingehen. Es handele sich um zwei Personen, die auf der Diplomatenliste der iranischen Botschaft in Berlin angemeldet seien. „Sie können davon ausgehen, dass diese so gewählt sind, dass Iran die Tragweite der Situation in angemessener Weise deutlich gemacht wird“, ergänzte er auf eine entsprechende Frage.

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