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Märtyrer der vergessenen Bürger Amerikas

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Zum ersten Mal in der Geschichte ist mit Donald Trump ein ehemaliger US-Präsident angeklagt worden. Das Gerichtsverfahren kommt dem Republikaner gelegen: Trump inszeniert sich als Opfer eines politischen Schauprozesses und liberalen Demokraten-Establishments.
Am Donnerstagnachmittag um kurz vor 17 Uhr Ortszeit ereignete sich Historisches an der 100 Centre Street in New York City. Die Grand Jury am Manhattan Criminal Courthouse stimmte mehrheitlich dafür, dass Anklage erhoben wird gegen Donald J. Trump. Wohnhaft Mar-a-Lago, Palm Beach, Florida. Das bestätigte das Büro des zuständigen Bezirksstaatsanwalts Alvin Bragg.
Damit ist zum ersten Mal in der US-Geschichte ein ehemaliger Präsident angeklagt. Was genau in der Anklageschrift steht, war am Donnerstagabend zunächst unklar. Diese wird erst öffentlich gemacht, wenn Trump in New York zur Anklageerhebung erscheint. Vermutlich wird das nächste Woche geschehen.
US-Medien spekulierten, dass es sich um 34 Punkte handelt. Der Beschuldigte selbst bezeichnete die Anklage in einer ersten Reaktion als „eine politische Verfolgung und Wahlbeeinflussung auf dem höchsten Niveau der Geschichte“. Trump will 2024 erneut als Kandidat der Republikaner in die Präsidentenwahl ziehen. In den Umfragen liegt der 45. Präsident für die Vorwahlen klar vor seinen Konkurrenten.
Der Vorwurf lautet, dass Trump 2016 verdeckt über seinen Anwalt Michael Cohen 130.000 US-Dollar Schweigegeld an die ehemalige Porno-Schauspielerin Stormy Daniels gezahlt und damit gegen die Offenlegung von Wahlkampfgeldern verstoßen habe. Daniels hatte seinerzeit behauptet, 2006 eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Davon sollte die Öffentlichkeit nach Willen des damaligen Kandidaten der Republikaner keinesfalls kurz vor der Wahl erfahren. Trump bestreitet alles, obwohl Cohen wegen der Zahlungen bereits verurteilt worden ist.
Trumps Anwälte erklärten am Donnerstag, ihr Mandant habe „keine Verbrechen begangen. Wir werden diese politische Verfolgung vor Gericht energisch bekämpfen.“ Sie hatten schon vor zehn Tagen dem Gericht zu verstehen gegeben, dass ihr Mandant sich nicht gegen eine Vorladung wehren werde.

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