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Disziplinarstrafe gegen Pilnacek

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Am Donnerstag ist der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, von der Bundesdisziplinarbehörde zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, habe mit den Chat-Nachrichten seine Dienstpflicht verletzt. Von zwei anderen Vorwürfen wurde er freigesprochen. Über die Suspendierung wird schriftlich entschieden.
Pilnacek hatte dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht (« Das ist ein Putsch »; « Die spielen unfair; nur eine Beschwerde hilft … ») geraten, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben. Weiters hatte er sich erkundigt, wer den damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf seine Beschuldigtenvernehmung vorbereitet (« Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung? »).
Durch die Mitteilung rechtlicher und prozesstaktischer Überlegungen habe Pilnacek
seine Dienstpflicht verletzt, hielt die Disziplinarbehörde fest. Zwar
habe es sich dabei um eine private Mitteilung gehandelt – da unter
anderem aber darin auch Ratschläge zu einem Strafverfahren gegen Blümel
enthalten waren, habe Pilnacek davon ausgehen müssen, dass Inhalte weitergegeben werden.

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