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Polizei darf Klima-Klebern Schmerzen zuführen

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Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte zuletzt gegenüber der  »Berliner Morgenpost » betont, dass die Polizei das Recht hat, körperlichen Zwang gegen Klima-Aktivisten anzuwenden, die Straßen blockieren.
Wenn die Aktivisten den Aufforderungen der Polizei nicht nachkommen, können Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs angewendet werden, die laut Slowik auch Schmerzen verursachen können.
„Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf“, sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“ zu Vorwürfen rechtswidriger Polizeigewalt.

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