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Airline muss Geld von staatlichem Rückholflug nicht erstatten

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Der Flug eines Paares zu Beginn der Pandemie fiel aus, stattdessen startete ein staatlicher Rückholflug mit derselben Airline zur selben Uhrzeit. Das Paar scheiterte mit dem Versuch, sich das dafür gezahlte Geld zurückzuholen.
Wer zu Beginn der Coronapandemie mit einem staatlich organisierten Flug nach Hause gebracht wurde, kann das Geld dafür nicht bei der Fluggesellschaft geltend machen, die sie eigentlich hätte zurückbringen sollen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Die EuGH-Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die zugrundeliegenden EU-Fluggastrechte nur für gewerbliche Flüge gelten würden. In einer Rechtsvorschrift dazu ist festgelegt, in welchen Fällen man als Passagier Anspruch auf Entschädigung hat.

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