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Bei Extrem-Raserei wird Auto künftig beschlagnahmt

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Wer rücksichtslos und gefährlich die Höchstgeschwindigkeit übertritt, dem kann ab März 2024 das Auto abgenommen werden, in letzter Konsequenz wird das Fahrzeug auch versteigert. Das entsprechende Paket wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, angekündigt wurde es bereits im Vorjahr. 
Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab 1. März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach der Regierungssitzung im Pressefoyer. Es gehe dabei nicht um Leute, die ausnahmsweise einmal zu schnell unterwegs sind, sondern um „einige unbelehrbare, rücksichtslose Täter“, betonte Gewessler. 
„Das Auto wird zur Waffe“
Das beschlossene Paket richtete sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. „Bei diesem Tempo wird das Auto zur Waffe“, so die Ministerin: „Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg.

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