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Doch keine Sonderregel für über 80-Jährige im Heizungsgesetz

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Ursprünglich war zur Entlastung über 80 Jahre alter Menschen eine Ausnahmeregel im neuen Heizungsgesetz angedacht. Doch diese sei « verfassungsrechtlich nicht tragbar », heißt es nun von der Ampelregierung. Einen Weg, soziale Härten abzufedern, soll es dennoch geben – unabhängig vom Alter.
Ursprünglich war zur Entlastung über 80 Jahre alter Menschen eine Ausnahmeregel im neuen Heizungsgesetz angedacht. Doch diese sei « verfassungsrechtlich nicht tragbar », heißt es nun von der Ampelregierung. Einen Weg, soziale Härten abzufedern, soll es dennoch geben – unabhängig vom Alter.
Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte: « Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar.

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