Ex-US-Präsident Donald Trump macht öffentlich, dass Anklage gegen ihn erhoben wurde – schon wieder.
Washington – Seit Monaten hat Sonderermittler Jack Smith einen der heikelsten Jobs in der Justizgeschichte der Vereinigten Staaten: Der Staatsanwalt führt die Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten Donald Trump in der Affäre um die unrechtmäßige Aufbewahrung von Geheimdokumenten der Regierung.
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Die Ergebnisse haben nun ein Geschworenengremium, eine sogenannte Grand Jury, zu dem Schluss kommen lassen, dass es ausreichende Hinweise für eine Straftat gibt. Worum es genau geht – und was noch unbekannt ist.
Bisher ist die Anklageschrift noch versiegelt – das heißt nicht öffentlich. Auch Trump selbst hat sie seinem Anwalt zufolge noch nicht bekommen. Stattdessen habe Trump eine Vorladung erhalten, die Formulierungen enthalte, die auf sieben Anklagepunkte hindeuteten, sagte Trumps Anwalt Jim Trusty. Er gehe davon, dass sein Mandant unter anderem wegen des Sammelns, Übermittelns oder Verlierens von Verteidigungsinformationen angeklagt werden dürfte. Dieser Punkt fällt unter das US-Spionagegesetz und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Es ist möglich, dass dieser Straftatbestand auf jedes der betreffenden Dokumente einzeln angewendet wird.
Um eine Verurteilung bei diesem Anklagepunkt zu erwirken, müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die Dokumente der Verteidigung der USA dienen und und dass ihre Veröffentlichung zum Beispiel einem ausländischen Gegner helfen könnte. Weitere Formulierungen in dem Schreiben an Trump deuten dem Anwalt zufolge auf Anklagepunkte im Zusammenhang mit Verschwörung zur Behinderung der Justiz und Falschaussage hin. Bei ersterem müsste die Staatsanwaltschaft etwa aufzeigen, dass Trump sich vorsätzlich der Aufforderung des Justizministeriums zur Herausgabe der Dokumente widersetzt hat.