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Kommunen: Anspruch auf Ganztagsbetreuung nicht umsetzbar

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Über dreieinhalb Milliarden Euro stellt der Bund für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bereit. Trotzdem könne der Rechtsanspruch bis 2030 nicht flächendeckend erfüllt werden, heißt es aus den Kommunen.
Über dreieinhalb Milliarden Euro stellt der Bund für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bereit. Trotzdem könne der Rechtsanspruch bis 2030 nicht flächendeckend erfüllt werden, heißt es aus den Kommunen.
Berlin – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Gefahr. Er wird ab 2026 stufenweise eingeführt.
„Bis zum Jahr 2030 müssten die Kommunen mindestens 600.000 Ganztagsplätze zusätzlich schaffen, was allein aufgrund der angespannten Personalsituation im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht realisierbar sein wird“, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg der „Augsburger Allgemeinen“.

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