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Gericht fällt Beschluss: Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

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Der hessische Landesverband der AfD darf als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das hat ein Gericht beschlossen.
Der hessische Landesverband der AfD darf als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das hat ein Gericht beschlossen.
Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden.

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