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Berliner Bundestagswahlen müssen in 455 Wahlbezirken wiederholt werden

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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Berliner Bundestagswahlen müssen in 455 Wahlbezirken wiederholt werden
Geklagt hatte die CDU/CSU-Fraktion, nachdem die Ampel-Koalition im November 2022 beschlossen hatte, dass die Wahl teilweise wiederholt wird.Stimmabgabe bei der Bundestagswahl 2021 in einem Berliner Wahlbüro.
Und ewig grüsst das Murmeltier? Aufgrund chaotischer Zustände und vieler Pannen bei den letzten Berliner Wahlen zum deutschen Bundestag müssen diese in Teilen der Hauptstadt wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das Urteil betrifft 455 von 2 256 Berliner Wahlbezirken und damit mehr als vom Bundestag selbst für nötig befunden. Der Wahlausschuss des Bundestages hatte in November 2022 beschlossen, dass in 431 Wahlbezirken wiederholt werden müsse.
Das Land Berlin hat nun 60 Tage Zeit, die Wahl erneut abzuhalten. Innerhalb dieser Zeitspanne wäre der 11. Februar 2024 der letzte Sonntag, an dem sie stattfinden könnte. Es ist der letzte Tag der Winterferien. Die Vorbereitungen laufen bereits. Berlin hatte sich laut Angaben des Landeswahlleiters vorsorglich auf eine komplette Neuwahl eingestellt.

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