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Pensionssystem Pensions-Aliquotierung laut VfGH verfassungskonform

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pensionsaliquotierung für verfassungskonform erklärt. SPÖ und FPÖ hatten im Frühjahr eine Beschwerde gegen die Bestimmung eingelegt und von « Pensionsraub » gesprochen. 
ÖSTERREICH. Es ist verfassungskonform, dass für die erste jährliche Anpassung von Pensionen eine Aliquotierung gilt. Die Bestimmung ist nicht gleichheitswidrig. Das teilte der VfGH am Mittwoch in einer Presseaussendung mit. Die Aliquotierung meint, dass es vom Antrittsmonat abhängt, um wie viel der Ruhensbezug im ersten Pensionsjahr erhöht wird e später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr. Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung mehr. 
Die Regierung hat zwar beschlossen, die Aliquotierung auszusetzen, das aber nur für zwei Jahre.

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