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Wegen dieser Schüsse auf die Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen ging das Gericht unter anderem auch von versuchtem Mord aus. Der Vorsitzende Richter stellte in der Urteilsbegründung fest, dass « bei zwei der Taten rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch gemacht worden » sei. Dabei seien zwei Sicherheitsmitarbeiter erheblich verletzt worden. Dem Angeklagten sei das « Wohl und Wehe » der Opfer « völlig egal » gewesen, fügte der Richter an.
Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.