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Faeser: Union tut nicht genug für Schutz der Demokratie

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Muss die Arbeitsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abgesichert werden?
Muss die Arbeitsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abgesichert werden? Aus der Union heißt es, die Ampel solle halt besser regieren, dann würde sich diese Frage gar nicht stellen.
Vertreter der Ampel-Regierung haben die Union aufgefordert, sich an Bemühungen zur Absicherung der Verfahren und Strukturen des Bundesverfassungsgerichts zu beteiligen – ungeachtet der aktuellen Meinungsverschiedenheiten auf anderem Gebiet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warf der Union vor, sie tue nicht genug, um die Demokratie und den Rechtsstaat vor Sabotage zu schützen.
« In diesen Zeiten braucht es staatspolitische Verantwortung statt Fundamentalopposition », sagte Faeser der Deutschen Presse-Agentur. Gerade wenn es darum gehe, die Demokratie zu schützen, sollte für alle Demokraten der Grundsatz gelten: « Erst das Land, dann die Partei. »
Die Union sieht vorerst keinen Bedarf, das Bundesverfassungsgericht als Reaktion auf das Erstarken extremer Parteien stärker vor Einflussnahme zu schützen und hat entsprechende Gespräche mit der Ampel-Regierung beendet. « Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern », sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der « Rheinischen Post ».
In Gesprächen mit Vertretern der Ampelfraktionen sei deutlich geworden, dass eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile habe.

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