Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirchen können Anträge auf Entschädigung stellen. 2023 haben sich die Regeln geändert und ein Urteil hat die Maßstäbe verschoben.
Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirchen können Anträge auf Entschädigung stellen. 2023 haben sich die Regeln geändert und ein Urteil hat die Maßstäbe verschoben.
Bonn – Eine neu eingeführte Widerspruchslösung und ein Urteil des Landgerichts Köln haben der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz einen deutlichen Zuwachs bei den Verfahren gebracht.
Im vergangenen Jahr gab es 1289 neue Eingänge, wie die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes in Bonn berichtete. Nur im ersten Jahr 2021 gab es mit 1578 mehr eingereichte Vorgänge, darunter neue Anträge auf Entschädigungszahlungen oder Widersprüche von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche.