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Bundestag beschließt Grenzwert für Cannabis am Steuer

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Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer – das ist eigentlich klar. Nach einem Bier darf man aber häufig noch fahren. Jetzt steht auch fest, was künftig für kiffende Autofahrer gilt.
Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer – das ist eigentlich klar. Nach einem Bier darf man aber häufig noch fahren. Jetzt steht auch fest, was künftig für kiffende Autofahrer gilt.
Berlin – Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis kommen auch neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer. Der Bundestag beschloss kürzlich ein Gesetz der Ampel-Koalition, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.
Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Seit 1. April ist Kiffen für Volljährige legal – mit vielen Vorgaben, unter denen auch privater Cannabis-Anbau erlaubt ist. Begleitend folgen jetzt Regelungen für den Straßenverkehr, über die Fachleute seit längerem diskutieren. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen.
In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.
Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.

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