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Schutz queerer Menschen: Lehmann fordert Grundgesetzänderung

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Heute vor 30 Jahren wurde die Strafbarkeit von Homosexualität endgültig aufgehoben. Zum Jahrestag mahnt der Queer-Beauftragte an, einen stärkeren Diskriminierungsschutz in der Verfassung zu verankern.
Heute vor 30 Jahren wurde die Strafbarkeit von Homosexualität endgültig aufgehoben. Zum Jahrestag mahnt der Queer-Beauftragte an, einen stärkeren Diskriminierungsschutz in der Verfassung zu verankern.
Berlin – Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, dringt auf eine Grundgesetz-Änderung zum besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland. Anlässlich des 30. Jahrestags der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland warb der Grünen-Politiker dafür, diese Gruppe noch stärker als bislang vor Diskriminierung zu schützen. „Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz haben“, sagte Lehmann der dpa.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube.

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