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Stadt Essen muss AfD Halle zur Verfügung stellen

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Die Stadt Essen wollte der AfD die Grugahalle für den Parteitag Ende Juni nur unter einer Bedingung nutzen lassen: Die Partei sollte Verantwortung für mögliche strafbare Äußerungen übernehmen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagte dies nun.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni ohne Auflagen zur Verfügung stellen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Stadt dürfe den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen.

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