Karlsruhe hat entschieden. Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig. Gibt es noch vor der Bundestagswahl 2025 eine Reform der Reform? Klar ist: Nach der Wahl will die CSU noch viel mehr ändern.
© Michael Kappeler/dpa
Karlsruhe hat entschieden. Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig. Gibt es noch vor der Bundestagswahl 2025 eine Reform der Reform? Klar ist: Nach der Wahl will die CSU noch viel mehr ändern.
Heute, 02:01 Uhr
Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. „Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.“
Wiese weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung dafür unterschiedliche Lösungswege aufgezeigt hat. Darunter falle eine Anpassung der sogenannten Grundmandatsklausel, die Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder eine Listenverbindung von CDU und CSU. „Gerade letzteres wäre ein rechtssicherer Weg“, so der SPD-Politiker.
Home
Deutschland
Deutschland — in German Reaktion auf Karlsruher Urteil: Wahlrechts-Urteil: SPD sieht keinen akuten Handlungsbedarf