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Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke

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In Halle hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gegen Thüringens AfD-Chef gehalten. Wegen der gleichen verbotenen NS-Äußerung ist Höcke bereits einmal verurteilt worden.
Im Prozess gegen Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole fordert die Staatsanwaltschaft eine achtmonatige Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Vorsitzenden. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, beispielsweise an die thüringische KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die Parole « Alles für Deutschland » angestimmt haben soll.

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