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Gericht erklärt Grenz-Zurückweisungen von Asylsuchenden für illegal

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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.
Dobrindt betont zudem, dass Deutschland an den Zurückweisungen festhalten will. « Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest“, so Dobrindt weiter.
Jetzt stellt sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor die Presse und gibt ein Statement ab. Dobrindt geht zu Beginn noch einmal auf den Fall der drei Somalier ein, bei dem heute vor dem Berliner Verwaltungsgerichts geurteilt wurde. Er bezeichnet den Fall als eine « Einzelfallentscheidung ». Dobrindt weiter: « Das Urteil heute sagt aus, dass eine Dublin-Prüfung erforderlich ist. »
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nimmt um 18.45 Uhr im Bundesinnenministerium Stellung zur Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Kritiker der neuen Grenzkontrollen fühlen sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt.

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