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Ministerin droht unfairen Vermietern mit Konsequenzen

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Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt.
Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt. Sie findet: Wer überhöhte Mieten verlangt, sollte mehr zu befürchten haben als bisher.
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Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. « Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird », sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und für umfassend modernisierte Wohnungen.

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