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Alleinerziehend? Welche Finanzhilfen Sie bekommen können

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Nicht nur organisatorisch ist es für Alleinerziehende häufig herausfordernd, den Alltag zu bewältigen. Auch finanziell kann es eng zugehen. Verschiedene Hilfen können zumindest diesen Schmerz lindern.
Stand: 26.08.2025, 00:07 Uhr
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Nicht nur organisatorisch ist es für Alleinerziehende häufig herausfordernd, den Alltag zu bewältigen. Auch finanziell kann es eng zugehen. Verschiedene Hilfen können zumindest diesen Schmerz lindern.
Karlsruhe/Berlin – Rund 41 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Die Erfahrung von Annett-Katrin Wohlgemuth zeigt daneben aber auch: Viele Alleinerziehende wissen gar nicht um die vielfältigen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende in Deutschland – und schöpfen sie daher auch nicht aus.
Wohlgemuth ist Geschäftsführerin von Amuvee, einer Plattform, die Alleinerziehende dabei unterstützt, sich im Förderdschungel zurechtzufinden. Im Rahmen eines Modellprojekts fand sie heraus: Teilnehmerinnen und Teilnehmer könnten mit dem entsprechenden Know-how rund 300 Euro mehr pro Monat im Geldbeutel haben. Allerdings: Einige Angebote unterscheiden sich je nach Wohnort, weil sie von der Stadt oder dem jeweiligen Bundesland abhängen – und dort verschiedentlich ausgestaltet sein können.
Wer sich beraten lässt – zum Beispiel auch beim Jugendamt, bei Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt oder dem Verband alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) -, könnte also deutlich unbesorgter leben. Entsprechende Angebote in ihrer Nähe finden Interessierte zum Beispiel über die Suchfunktion des Familienportals des Bundesfamilienministeriums.
Eine Übersicht über finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die für Alleinerziehende bundesweit infrage kommen, finden Sie hier:
Aktuell gibt es für jedes Kind monatlich 255 Euro Kindergeld. Im Trennungsfall wird das Geld demjenigen Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist. Für den unterhaltspflichtigen Elternteil mindert das Kindergeld die Unterhaltszahlungen – bei minderjährigen Kindern um die Hälfte, also um derzeit 127,50 Euro.
Den Kinderzuschlag (KiZ) von maximal 297 Euro monatlich pro Kind gibt es zusätzlich zum Kindergeld, falls das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber dafür, die gesamte Familie zu versorgen. Der KiZ-Lotse auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen. Einmal bewilligt, gibt es den Kinderzuschlag für sechs Monate. Anschließend muss er neu beantragt werden.
Wenn Eltern sich trennen, wohnen gemeinsame Kinder oft bei einem Elternteil. Der andere Elternteil beteiligt sich an der gemeinsamen Verantwortung, indem er Unterhalt zahlt.

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