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Altersvorsorge für Selbstständige: Markt bietet jedem etwas

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Für abhängig Beschäftigte ist ein Teil ihrer Altersvorsorge alternativlos: die gesetzliche Rente. Selbstständigen und Freiberuflern bleibt aber die Qual der Wahl – welche Optionen sie haben.
Stand: 28.08.2025, 00:07 Uhr
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Für abhängig Beschäftigte ist ein Teil ihrer Altersvorsorge alternativlos: die gesetzliche Rente. Selbstständigen und Freiberuflern bleibt aber die Qual der Wahl – welche Optionen sie haben.
Bremen/Berlin – Altersarmut. Dieses Schreckgespenst treibt viele Menschen um. Vorsorge ist angesagt. Selbstständige und Freiberufler müssen sich eigenverantwortlich um ihre gesamte Altersabsicherung kümmern. Aber: Ihnen steht eine breite Palette an Möglichkeiten offen – anpassbar an Geldbeutel sowie Lebenssituation und teilweise abhängig von der Tätigkeit. Ein Überblick:
Wer sich beruflich auf eigene Füße stellt, war vorher oft schon einige Jahre angestellt und hat in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Daran lässt sich anknüpfen. „Auf Antrag kann man weiter in der Rentenkasse bleiben“, sagt Berater Thomas Gasch, zugelassener Rentenberater und Autor.
Der Beitrag liegt zwischen dem Mindestsatz von rund 104 Euro und dem Höchstbeitrag von knapp 1.500 Euro im Monat. Die Prämie kann man Gasch zufolge dem möglicherweise schwankenden Budget anpassen. Was auch wichtig ist: Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Beitrags- und Zahlungsflexibilität sind sinnvoll, für Selbstständige, die am Anfang stehen, wenig einnehmen und keine Reserven ansparen können.
Die Beiträge sind entweder monatlich oder jährlich auf einen Schlag zu zahlen; auch nachträgliche Zahlungen sind möglich. Letzter Termin ist dann der 31. März des Folgejahres. Das sei vorteilhaft, meint der Berater: „Hat jemand in der Rückschau mehr Einnahmen erzielt, kann er mehr einzahlen als kalkuliert.“ Zusätzlich könne so die steuerliche Absetzbarkeit optimiert werden.
Es gibt auch die Option, Pflichtmitglied der gesetzlichen Versicherung zu bleiben oder zu werden. Das müssen Selbstständige und Freiberufler innerhalb von fünf Jahren ab Beginn ihrer Selbstständigkeit beantragen.
Möglicher Vorteil: keine Gesundheitsprüfung.
Haken: Diese Versicherungspflicht ist unkündbar.
Mitglieder müssen selbst dann drinbleiben, wenn Sie das Geld nicht mehr aufbringen können, weil Ihr Geschäft wenig abwirft.

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