Die Verurteilte hat 2023 in Ungarns Hauptstadt Budapest eine Gruppe tatsächlicher und vermeintlicher Neonazis angegriffen. Nun wurde sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Verurteilte hat 2023 in Ungarns Hauptstadt Budapest eine Gruppe tatsächlicher und vermeintlicher Neonazis angegriffen. Nun wurde sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.Ein Gerichtsgebäude des Oberlandesgericht in München: Das Gericht hat Hanna S. am Freitag verurteilt.
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Am Freitagnachmittag wurde das Urteil gegen die mutmassliche Linksextremistin Hanna S. öffentlich: Sie muss für fünf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München sieht es als erwiesen an, dass S. sich 2023 an Attacken auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt und diese dabei teils schwer verletzt hatte.
Die Beschuldigte war im Mai 2024 festgenommen worden. Der Gerichtsprozess gegen sie begann im Februar 2025. Die Bundesanwaltschaft hatte der Studentin versuchten Mord vorgeworfen und eine Gefängnisstrafe in Höhe von neun Jahren gefordert. Wofür wurde die mutmassliche Linksextremistin verurteilt?
Hanna S. war nach Auffassung des Gerichts im Februar 2023 nach Budapest gereist, um als Teil einer linksextremistischen Gruppe Angriffe auf mutmassliche Rechtsextremisten durchzuführen. Der Anklage zufolge beruhte die Gruppe, zu der Hanna S. gehörte, auf «militanter linksextremistischer Ideologie». S. erfuhr während des Prozesses grosse Unterstützung durch die linke Szene.
Mindestens fünf Angriffe soll die Gruppe um Hanna S. in Budapest insgesamt durchgeführt haben. Zwischen dem 10. und dem 12. Februar 2023 kamen Neonazis aus ganz Europa zu einem Grossaufmarsch unter dem Titel «Tag der Ehre» nach Budapest.