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Verfassungsschutz darf Hessen-AfD beobachten

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Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall beobachten. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Der hessische AfD-Landesverband darf vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf.

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