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Zehn Jahre Einbürgerungssperre bei falschen Angaben

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Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Was der Innenausschuss dazu beschlossen hat.
Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Was der Innenausschuss dazu beschlossen hat.
Berlin – Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Das sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vor, die der Innenausschuss des Bundestags beschlossen hat. Nach Angaben des Parlaments stimmten die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, SPD und AfD für das Vorhaben in der modifizierten Fassung. Grüne und Linksfraktion votierten dagegen.
Damit reagiert die schwarz-rote Koalition auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern.
In dem Entwurf, über den im Plenum am Freitag abschließend beraten und abgestimmt werden soll, heißt es nun, die Sperre solle für die Dauer von zehn Jahren gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller « arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat ».

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