Brauer dürfen für Werbezwecke nicht behaupten, Bier sei « bekömmlich ». Der Begriff sei eine gesundheitsbezogene Angabe, entschied der Bundesgerichtshof.
Brauer dürfen nicht mit dem Titel « bekömmlich » für Bier werben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde in letzter Instanz ein seit Jahren anhaltender Streit geklärt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Leutkircher Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Die dagegen gerichtete Revision von Brauereichef Gottfried Härle blieb nun auch vor dem BGH erfolglos.
Brauereien dürfen für ihre Biere demnach mit einer Vielzahl von Eigenschaften
wie etwa « süffig », « herzhaft » oder « würzig » werben, nicht aber mit dem
Begriff « bekömmlich ». Der Begriff sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach
EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei, urteilte der BGH.
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Deutschland — in German Bundesgerichtshof: Gericht verbietet Werbung mit "bekömmlichem" Bier