Im Streit um die Mindestgröße von Polizeibeamten fällt das Oberverwaltungsgericht in Münster heute (10.30 Uhr) ein Urteil. Wer in Nordrhein-Westfalen Polizist
Im Streit um die Mindestgröße von Polizeibeamten fällt das Oberverwaltungsgericht in Münster heute (10.30 Uhr) ein Urteil. Wer in Nordrhein-Westfalen Polizist werden möchten, muss eine Mindestgröße von 1,63 Meter vorweisen. Geklagt haben drei Frauen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve. Sie liegen mit 161,5,162 und 162,2 Zentimetern nur knapp unter der Untergrenze.
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Frauen im August 2017 Recht gegeben. Allerdings galt zu diesem Zeitpunkt noch eine alte Regel.