Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat ein entsprechendes Urteil von 2017 bestätigt. Laut seinem Anwalt will der deutsche Internetunternehmer nun…
Rückschlag für Kim Dotcom. Der deutsche Internetunternehmer darf in die USA ausgeliefert werden. Das hat ein Berufungsgericht in Neuseeland am Donnerstag entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil von 2017. Die mehr als sechsjährige juristische Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende. Dotcoms Anwalt Ira Rothken erklärte, sein Mandant werde gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Neuseelands Justizminister Andrew Little sagte, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien, gebe es für ihn nichts zu tun. « Wenn die Entscheidung aber letztendlich bestätigt wird, dass er ausgeliefert werden kann, werde ich die Angelegenheit prüfen.