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Sami A. kommt aus tunesischer Haft frei – weitere Ermittlungen

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Der von den deutschen Behörden nach Tunesien abgeschobene Islamist Sami A. kommt in seinem Heimatland vorläufig wieder auf freien Fuß. Vorläufig kann er aber nicht nach Deutschland reisen, weil er keinen Pass hat.
Der aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. ist in seiner Heimat Tunesien auf freien Fuß gesetzt worden. Das teilte sein tunesischer Anwalt Seif Eddine Makhlouf am Freitagabend mit. Die Terrorermittlungen gegen ihn gingen aber weiter, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti. Sami A. werde aus der Haft entlassen und bleibe auf freiem Fuß, bis die Untersuchung abgeschlossen sei. Der Islamist wollte nach Angaben seines Anwalts zunächst in seinen Geburtsort Sousse zurückkehren.
Nach Angaben Slitis kann Sami A. vorerst nicht nach Deutschland reisen. Sein Reisepass sei abgelaufen und zudem eingezogen worden, erklärte er. Außerdem solle er weiter befragt werden. Es gebe für ihn aber keine offizielle Ausreisesperre. Darüber solle ein Richter Anfang nächster Woche entscheiden.
Nach der Freilassung von Sami A. will die Anwältin des Islamisten die Stadt Bochum unter Druck setzen und eine Rückholung ihres Mandanten erzwingen. „Ich erwarte jetzt von der Stadt, dass mein Mandant unverzüglich ein Visum erhält und zurückgeflogen wird“, sagte Seda Basay-Yildiz in Frankfurt am Main. „Die Stadt hatte argumentiert, dass er in Haft sitzt und deshalb nicht geholt werden kann. Dieser vorgeschobene Grund entfällt ja nun.“
Der Tunesier war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“.
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Gegen diese Vollstreckungsentscheidung bereitet das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium eine Beschwerde vor.

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