Frankreich hatte 2011 als erstes Land in Europa Ganzkörperschleier verbannt. Dafür gab es jetzt eine Rüge vom UN-Menschenrechtsausschuss in Genf.
Ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Zu dem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf. Er rügte Frankreich am Dienstag, nachdem sich zwei Trägerinnen eines Nikab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten. Ein Verschleierungsverbot gilt etwa auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz.
Die beiden Frauen waren 2012 verurteilt worden, weil sie verschleiert in der Öffentlichkeit aufgetreten waren. Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss.