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Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen: Erste Bewährungsprobe für neue CDU-Spitze

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Bis zum Herbst sollten die unterschiedlichen Auffassungen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafrechtsparagraf 219a in der Koalition geklärt sein. Nun ist es ist bald Winter – und der könnte heiß werden.
Egal wer denn nun neuer Vorsitzender oder neue Vorsitzende der CDU wird – auf eine besinnliche Vorweihnachtszeit kann er oder sie sich nicht einstellen. Samstag endet der Parteiparteitag der Christdemokraten und schon am Sonntag steht der erste große inhaltliche Brocken auf dem Programm: Der Streit um den Strafrechtsparagrafen 219a, der Ärzten ein „ Werbeverbot “ für Schwangerschaftsabbrüche auferlegt.
Das Thema ist hoch umstritten zwischen SPD auf der einen und CDU / CSU auf der anderen Seite – und es ist hoch emotional. Die Union möchte am liebsten überhaupt keine Änderungen an der geltenden Rechtslage vornehmen, die Sozialdemokraten würden den Paragraphen am liebsten ganz streichen. Ärzten, die Frauen in Not über Abtreibungen informieren, dürfen nicht kriminalisiert werden – in der SPD ist das Konsens.
In der Vergangenheit hatten Gerichte schon die bloße Information auf einer Praxiswebseite, dass ein Arzt Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, als Werbung im Sinne des Gesetzes gewertet. Schlagzeilen machte der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Die hessische Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden. Im Urteil hieß es, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt.
Die Berufung lehnte das Landgericht Gießen im Oktober dieses Jahres ab. Immerhin: Richter Johannes Nink gab Kristian Hänel in seiner Begründung mit auf den Weg, sie möge das Urteil wie einen „Ehrentitel“ im Kampf für ein besseres Gesetz tragen. Der Gesetzgeber habe sich mit der Beratungsregelung zum Schwangerschaftsabbruch einen „fürchterlichen Kompromiss“ erkämpft. Es gebe dabei zwei „Feigenblätter“: die Beratungsstellen und den Paragrafen 219a.

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