An Flughäfen und Seehäfen werden Teststellen eingerichtet. Eine rechtliche Verpflichtung für einen Corona-Test nach Rückkehr soll es vorerst nicht geben.
An Flughäfen und Seehäfen werden Teststellen eingerichtet. Eine rechtliche Verpflichtung für einen Corona-Test nach Rückkehr soll es vorerst nicht geben. Alle Reisenden sollen sich nach ihrer Rückkehr in Deutschland kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Das soll an Flughäfen und Seehäfen geschehen, aber auch in ihren Heimatorten. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag. An Flughäfen und Seehäfen werden demnach Teststellen eingerichtet.