Immer wieder schockieren Nachrichten über sexuellen Missbrauch von Kindern das Land. Nun werden die Strafen für die Täter verschärft.
Berlin (dpa) – Wer Kinder sexuell …
Immer wieder schockieren Nachrichten über sexuellen Missbrauch von Kindern das Land. Nun werden die Strafen für die Täter verschärft. Berlin (dpa) – Wer Kinder sexuell misshandelt, Fotos und Bilder davon macht oder solche Aufnahmen verbreitet oder auch nur besitzt soll künftig grundsätzlich als Verbrecher bestraft werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Politiker von Union und SPD bezeichneten den Gesetzentwurf der großen Koalition als wichtigen Schritt nach vorn für mehr Kinderschutz. Doch es gibt auch Bedenken. Als Verbrechen gelten Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind. Nun werden die entsprechenden Paragrafen im Gesetzbuch so geändert, dass das grundsätzlich auch im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gilt. Die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster hätten gezeigt, dass das Strafrecht nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfalte, heißt es unter anderem zur Begründung im Gesetzentwurf. Mit der Hochstufung zum Verbrechen gingen konkrete Verbesserungen einher, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, am Donnerstag: « Bewährungsstrafen werden die Ausnahme, Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung können leichter angeordnet werden. Das ist ein riesiger Schritt, um Täter an der Begehung weiterer Übergriffe zu hindern. » Unionsfraktionsvize Thorsten Frei sprach vom « größten Schritt nach vorne in diesem Deliktbereich » seit vielen, vielen Jahren.