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Bundestag beschliesst deutschlandweite Corona-Notbremse

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Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100, Schulschliessungen ab 165 und einheitliche Regeln für den Einzelhandel: Die «Bundesnotbremse» ist beschlossen. Dagegen regte sich in und ausserhalb des Parlaments heftige Kritik.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100, Schulschliessungen ab 165 und einheitliche Regeln für den Einzelhandel: Die «Bundesnotbremse» ist beschlossen. Dagegen regte sich in und ausserhalb des Parlaments heftige Kritik. Kanzlerin Angela Merkel will die Pandemiebekämpfung mit der bundeseinheitlichen Notbremse «auf neue Füsse stellen». Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD hat der Bundestag nach langer Debatte im Plenum das von der Koalition eingebrachte neue Infektionsschutzgesetz beschlossen.342 Abgeordnete stimmten dafür,250 dagegen, es gab 64 Enthaltungen. Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Massnahmen fest: So sollen bei hohen Infektionszahlen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht für weiterführende Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen. Die Vorschriften könnten frühestens ab nächstem Montag,26. April, greifen; zuvor muss die Neuregelung am Donnerstag noch den Bundesrat passieren, dieser könnte allerdings nur mit einer Mehrheit widersprechen. Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – «längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021». Ausserdem kann der Bund per Rechtsverordnung weitere Massnahmen erlassen, denen Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Explizit wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, Ausnahmen für Geimpfte und negativ Getestete festzulegen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Ausgangssperre In Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt die «im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine» erlaubt, Joggen ohne Begleitung etwa Der Weg zur Arbeit oder der Arztbesuch im Notfall ist immer erlaubt. Kontaktbeschränkungen In der Öffentlichkeit oder in Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen, «einschliesslich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres».

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