Vier Tage nach der Verurteilung von Fußball-Vize-Weltmeister Christoph Metzelder verzichtet die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf ihre in der vergangenen Woche eingelegte Berufung – und der 40-Jährige auf die Herausgabe seines Handys. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vier Tage nach der Verurteilung von Fußball-Vize-Weltmeister Christoph Metzelder verzichtet die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf ihre in der vergangenen Woche eingelegte Berufung – und der 40-Jährige auf die Herausgabe seines Handys. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Urteil gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, das als Beweismittel sichergestellt worden war.