Wer aus Ländern mit neuen Varianten des Coronavirus nach Österreich einreisen will, kann dies weiter nur sehr eingeschränkt tun.
Wer aus Ländern mit neuen Varianten des Coronavirus nach Österreich einreisen will, kann dies weiter nur sehr eingeschränkt tun. Ab Mittwoch entfällt bei der Einreise nach Österreich die Corona-Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Für Virusvarianten gebe es weiter strenge Regeln in der novellierten Einreiseverordnung die um Mitternacht in Kraft tritt, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. « In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen », erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung. Als Impfnachweis würden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff Sputnik V gilt somit nicht, wohl aber die chinesische Vakzine Sinopharm, die von der WHO eine Notzulassung bekam. « Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln », so Mückstein. Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, darunter Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien.
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Deutschland — in German Neue Einreiseverordnung: Quarantäne fällt für zahlreiche Länder