Das Landgericht Lübeck hat einen 18-Jährigen nach tödlichen Messerstichen gegen den eigenen Großvater zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Große Strafkammer als Jugendgericht folgte damit am Montag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Heranwachsenden hatte nicht mehr als drei Jahre Jugendstrafe gefordert.
Erstellt: 10.