Justizministerin Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Plakolm (ÖVP) erwarten
eine finanzielle Entlastung von Mi.
Justizministerin Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Plakolm (ÖVP) erwarten
eine finanzielle Entlastung von Mietern in Höhe von 55 Mio. Euro
jährlich.
Wien – ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.
Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten – bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.
« Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch.
Home
Deutschland
Deutschland — in German Entlastung für Mieter fixiert: Nur wer Makler beauftragt, muss zahlen