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Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegen Scholz

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Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Mit der am Montag bekannt gemachten Entscheidung aus dem Februar bestätigte sie einen gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vom Dezember vergangenen Jahres.
Hintergrund ist eine Anzeige des renommierten Strafrechtlers Gerhard Strate, der Scholz vorwirft, im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft unterschiedliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens gemacht zu haben.

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