Am Mittwoch wurde von der Regierung im Ministerrat das Kinderschutzpaket beschlossen.
Dieses beinhaltet unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes. Dies Regierungsvorlagen werden nun dem Parlament übermittelt werden.
Künftig drohen bei Besitz
von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre
Haft, teilte das Justizministerium im Anschluss der Regierungssitzung
mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt,
können bis zu drei Jahren Haft verhängt werden. Neu ist, dass bei
Herstellung oder Anbieten einer « Vielzahl » – also mehr als 30 Bildern
oder Videos – von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis
zu zehn Jahren Haft drohen.
Die am Mittwoch beschlossenen Regierungsvorlagen sind Teil eines Maßnahmenpakets, das laut Regierung
auf drei Säulen aufbaut: Prävention, Strafverfolgung und Sanktionen
sowie Opferschutz. Damit soll für einen « umfassenden Schutz » von Kindern
vor sexueller Gewalt gesorgt werden. « Kinder sollen nicht Opfer werden.
Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt
werden », hieß es dazu aus den zuständigen Ministerien.