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Gericht sieht Kreuze als kulturell an: Bayerns Kruzifixe dürfen in Behörden bleiben

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Vor fünf Jahren verpflichtete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Ämter, Kreuze anzubringen. Dagegen wurde geklagt, doch das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun recht.
© dpa/Peter Kneffel
Vor fünf Jahren verpflichtete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Ämter, Kreuze anzubringen. Dagegen wurde geklagt, doch das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun recht.
Heute, 14:57 Uhr
Die Kreuze an den Eingängen bayerischer Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag zwei Klagen gegen eine entsprechende Anordnung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen (Az.: 10 C 3.22). Nun wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht über den Fall entscheiden müssen.
Rechtliche Grundlage für Söders Anordnung ist eine im Jahr 2018 erlassene Vorschrift der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats (AGO), dort heißt es in Paragraf 28: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
Dagegen hatte der bayerische „Bund für Geistesfreiheit“ mit seiner Münchner Sektion geklagt. Der Bund versteht sich als Vertreter der Konfessionslosen im katholisch geprägten Freistaat und zog zusammen mit zwei Dutzend Einzelmitgliedern vor Gericht. Er sieht in der Anordnung eine Verletzung der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Zudem habe sich der Staat in religiösen Dingen neutral zu verhalten, privilegiere hier aber das Christentum.
Der zehnte Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies dies nun zurück. In einem Fall sei die Klage bereits unzulässig, im zweiten unbegründet. Nach Ansicht des Senats stellten die angebrachten Kreuze zwar für den objektiven Betrachter ein „zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar“. Sie verletzten die Kläger jedoch in keiner eigenen, vom Grundrecht auf Religionsfreiheit umfassten Gewährleistung.

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