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Rechnungshof: Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt

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Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kann die EU-Kommission Fördermittel von Staaten einfrieren. Ein Bericht weckt nun Zweifel an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen.
Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kann die EU-Kommission Fördermittel von Staaten einfrieren. Ein Bericht weckt nun Zweifel an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen.
Luxemburg – Das Einfrieren von Geldern reicht nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nicht, um ausreichend vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. So seien Ungarn und Polen zwar derzeit von mehreren Haushaltsmaßnahmen betroffen, die auf mehr als 20 Milliarden Euro für Ungarn und rund 134 Milliarden Euro für Polen geschätzt würden, heißt es in einem Bericht der Luxemburger Behörde.

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