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Bundestag beschließt Legalisierung von Cannabiskonsum

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Der Bundestag hat beschlossen: Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April unter bestimmten Voraussetzungen legal werden. So will es.
Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die Legalisierung des Cannabiskonsums beschlossen. 407 Abgeordnete stimmten mit Ja, 226 lehnten das Gesetz ab. Bei 637 abgegeben Stimmen gab es vier Enthaltungen. Nein-Stimmen kamen auch aus den Reihen der Ampel-Fraktionen.
Der Gesetzentwurf sah vor, dass ab dem 1. April die bisher illegale Droge Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben werden soll. So soll der Bezug von maximal 25 Gramm pro Tag über nicht kommerzielle Vereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum verboten bleiben.
Vor der Abstimmung hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Vorhaben verteidigt und für Zustimmung zu dem Gesetz geworben. „Wir haben einen blühenden Schwarzmarkt, wir haben Begleitkriminalität, wir haben unsichere Produktbeimengungen, toxische Konzentrationen und wir haben einen großen Aufwand mit Drogenkriminalität“, sagte Lauterbach am Freitag bei NDR Info. „Mit der Legalisierung holen wir Cannabis aus der Tabuzone.“
Das Vorhaben ist unter Fachleuten und auch in der Koalition umstritten. Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministerium kam zuletzt von Mediziner-Verbänden sowie aus der Justiz. Nach dem Beschluss im Bundestag muss das Gesetz am 22. März abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es allerdings nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne so noch abbremsen.

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